Ratenzahlung möglich.
P = Propiozeptiv: Wahrnehmung der Tiefensensibilität und damit verbundene Weiterleitung zum zentralen Nervensystem N = Neuromuskulär: Teamwork von Nerven und Muskeln F = Fazilitation: Hilfestellung bei der Durchführung von…
P = Propiozeptiv: Wahrnehmung der Tiefensensibilität und damit verbundene Weiterleitung zum zentralen Nervensystem
N = Neuromuskulär: Teamwork von Nerven und Muskeln
F = Fazilitation: Hilfestellung bei der Durchführung von Bewegungen
Ein neurologisches Behandlungskonzept mit Behandlungsprinzipien und ganzheitlichen Methoden!
Nicht nur das spezifische Problem eines Patienten* wird hierbei betrachtet, sondern auch die psychischen und sozialen Bedürfnisse. Ziel ist es dabei, die vollständige Funktionsfähigkeit und Selbständigkeit mit Hilfe der verschiedenen Methoden wiederherzustellen. Zu den PNF-Methoden zählen unter anderem Techniken und Patterns (Bewegungsmuster), die am gesamten Körper eingesetzt werden können.
Inhalte:
- Analyse von Bewegung unter Betrachtung von ökonomischen Bewegungsstrategien und neuromuskulären/biomechanischen Voraussetzungen
- Erstellung von Hypothesen bezüglich sensomotorischer Defizite entsprechend des Krankheitsbildes
- Anwendungen von international standardisierten Tests auf Basis von ICF
- Praktische Umsetzung der neu erworbenen neurowissenschaftliche Kenntnisse
- Selbsterfahrung von Behandlungsprinzipien und deren Wirkmechanismen
- Behandlung von Patienten mit den o.g. neu erworbenen Fähigkeiten
Um die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Heilmittelerbringern weiterhin zu fördern, sind Ergotherapeuten und Logopäden ebenfalls gerne zu diesem Kurs eingeladen. Den Zertifikatsposten 'KG-ZNS Erwachsene (PNF)' können allerdings nur Physiotherapeut*Innen erwerben.
Die gesamte Weiterbildung umfasst den Grundkurs mit 80 Unterrichtseinheiten (Teil 1 und 2) und den Aufbaukurs bzw. Prüfungskurs mit 50 Unterrichtseinheiten. Sie schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss zur Abrechnung von „KG-ZNS (PNF) Erwachsene“ berechtigt.
Zu Beginn der Weiterbildung müssen die Teilnehmer ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können, dies ist eine Vorgabe der Kostenträger (gemäß Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach §125 Abs. 1 SGB V).
Die 3 aufgeführten Kursteile bilden eine inhaltliche und fachliche Einheit, daher können nur alle Teile zusammen belegt werden.
*)Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.