Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. Bei ruhenden Mitgliedschaften während Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit und Langzeiterkrankung sowie für Ehrenmitglieder wird kein Beitrag fällig. Sonstige Gründe für ruhende Mitgliedschaften sind mit der Bundesgeschäftsstelle abzustimmen.
Folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 01.01.2024:
Beitragsgruppe | monatlicher Mitgliedsbeitrag |
Selbstständige | 29,00 EUR |
Angestellte | 11,50 EUR |
Weiterqualifikant*innen zur/zum PT, Rentner*innen | 5,00 EUR |
Schüler*innen und Studierende in der Regelausbildung | beitragsfrei |
Außerordentliche Mitglieder: - Selbstständige - Angestellte | 20,00 € (Mindestbeitrag) 7,00 € (Mindestbeitrag) |
Fördermitglieder | 27,00 € (Mindestbeitrag) |
Für eine Mitgliedschaft geht es hier direkt zu unserem digitalen Antragsformular: form.vpt.de
Sollten Sie den postalischen Weg bevorzugen, können Sie mit Klick auf das PDF-Dokument den Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und an die für Sie zuständige Landesgruppe schicken. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter "Landesgruppen". Bitte denken Sie auch daran, die entsprechenden Bescheinigungen, Urkunden, Zeugnisse, Zertifikate oder sonstigen Nachweise mitzuschicken.