VPT-Meldung
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G-BA erkennt motorbetriebene Bewegungsschienen (CPM) an
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni 2019 beschlossen, den häuslichen Einsatz von motorbetriebenen Bewegungsschienen (CPM) zur konservativen Behandlungen oder nach operativen Eingriffen am Kniegelenk und am Schultergelenk als Untersuchungs- und Behandlungsmethode der vertragsärztlichen Versorgung anzuerkennen.
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 5. September 2019 tritt dieser Beschluss nun in Kraft , siehe hier:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3850/2019-06-20_MVV-RL_CPM-Kniegelenk-Schultergelenk_BAnz.pdf
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