Gegenstand der Verhandlungen zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelerbringer (BHV) e.V. und den Spitzenverbänden der Krankenkassen am Aschermittwoch (9.2.2005) in Bergisch-Gladbach war die Frage, wie zugelassene Leistungserbringer im Heilmittelbereich ihrer Verpflichtung zur Fortbildung gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V genügen können. Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass die Leistungserbringer und ihre Mitarbeiter innerhalb von 4 Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen müssen.
mehr...