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Ampel-Tabellen "Maskentragen und Testungen"

Um Ihnen den Überblick zu vereinfachen, haben wir für Sie drei Tabellen "Maskentragen und Testungen" in allen Bundesländern erstellt. Jeweils eine Tabelle pro Ampelphase (grün, gelb, rot).

In jedem Bundesland werden die Warnstufen anders benannt. Deshalb haben wir zur Vereinfachung die drei Farben verwendet.

Hier die Erklärung der drei Farben:

  • grün = Grundstufe, entspricht der untersten Stufe mit den geringsten Maßnahmen
  • gelb = Vorwarnstufe im Hinblick auf Inzidenz, Hospitalisierung und ITS-Belegung
  • rot = Alarmstufe/Alarmierungsstufe/Überlastungsstufe im Hinblick auf Inzidenz, Hospitalisierung und ITS-Belegung

Hier finden sie die Tabellen als PDF-Dokumente:

Mit den Tabellen brauchen Sie nur die einzelnen Stufen Ihres Bundeslandes/Landkreises im Auge behalten und Sie wissen, was Sie beachten müssen. Die Tabellen werden wir entsprechend den erscheinenden Regelungen regelmäßig aktualisieren.

Wichtiger Hinweis: Alle Informationen der Tabellen sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Schutzverordnung Ihres Landkreises und Ihres Bundeslandes.

Grundsätzlich sind weiterhin folgende Dinge zu beachten:

  1. Ungeimpfte Mitarbeiter*innen müssen nach Abwesenheit, länger als 5 Tage, bei Wiederbeginn einen Schnelltest erbringen, entweder als Mitarbeitertest oder aus dem Testzentrum, jedoch vor Arbeitsbeginn.

  2. Selbsttests sind nur zulässig, wenn sie unter Aufsicht von geschultem Personal durchgeführt werden.

  3. Immer zusätzlich zu den Landesverordnungen gelten die Regeln der BGW. Die strengere Richtlinie gilt es hier zu beachten.

  4. Es wird immer empfohlen, bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen/Heimen, trotz Impfung oder genesen sein, einen Test zu erbringen. Hier entscheidet die Einrichtung oder die Landesverordnung.