DiGA: Digitale Helfer in der Physiotherapie – Fluch oder Segen?
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, sind Anwendungen, die die Gesundheit von Patient*innen digital unterstützen und im besten Fall sogar verbessern sollen. Zahlreiche dieser Apps gibt es inzwischen auf Rezept. Wir beleuchten das Thema und geben eine Einschätzung zu Apps aus dem Bereich der Physiotherapie.
DiGA sind Anwendungen und Dienste, die über digitale Technologien wie Smartphones, Tablets oder Computer zugänglich sind und zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit beitragen sollen. Es gibt sie in verschiedenen Formen, am populärsten sind wohl Apps zur Verwendung auf Mobilgeräten. DiGA können Benutzer*innen einige Vorteile bieten: Trainieren von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen, besseres Krankheitsmanagement, höhere Effizienz und mehr Komfort in der medizinischen Versorgung und vieles mehr. Allerdings liegt die Betonung auf „können“, denn sichergestellt ist die qualitativ hochwertigen Versorgung von Patient*innen nicht. Es gibt DiGa, die eine Anwendung vor Therapiebeginn und damit ohne therapeutische Diagnose und Befundung anbieten oder sogar empfehlen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass DiGA in der Regel keine medizinische Behandlung ersetzen können und dass man sie mit Blick auf eine gute medizinische Versorgung bevorzugt in Absprache mit einem/einer Ärzt*in und/oder Therapeut*in anwenden sollte.

App auf Rezept
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 wurde die „App auf Rezept“ für Patient*innen in die Gesundheitsversorgung eingeführt (§§ 33a und 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Damit haben ca. 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit DiGA, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können und deren Kosten durch die Krankenkasse erstattet werden.
Prüfverfahren soll Qualität sicherstellen
Voraussetzung dafür ist, dass die DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet ist.
Folgende Kriterien werden geprüft:
- Medizinischer Nutzen: Die DiGA muss einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen und einen positiven Einfluss auf die Gesundheit des/der Patient*in haben.
- atensicherheit und Datenschutz: Die DiGA muss sicher und vertraulich mit den Gesundheitsdaten der Patient*innen umgehen und die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen.
- Qualität: Die DiGA muss qualitativ hochwertig sein und den aktuellen medizinischen Standards entsprechen.
- Nutzerfreundlichkeit: Die DiGA muss einfach zu bedienen sein und den Nutzer*innen eine positive Erfahrung bieten.
- Interoperabilität: Die DiGA muss mit anderen Systemen im Gesundheitswesen interoperabel sein, um die Zusammenarbeit mit Ärzt*innen und anderen Gesundheitsdienstleistern zu erleichtern.
Vorteile DiGA allgemein
Die Vorteile von DiGA liegen auf der Hand: Zum einen ermöglichen sie eine bessere Kontrolle und Überwachung von Gesundheitsdaten, zum Beispiel durch Blutdruckmessungen oder Aktivitätsaufzeichnungen. Zum anderen können sie auch zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Krankheiten beitragen. So können beispielsweise Diabetes-Patient*innen durch die kontinuierliche Messung ihres Blutzuckerspiegels rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um drohenden Komplikationen vorzubeugen.
Zudem ist die Bedeutung der Eigenverantwortung von Patient*innen im Behandlungs- und Heilungsprozess unbestritten. Hier können Apps motivieren, unterstützen und gerade bei aktivierenden Maßnahmen eine positive Wirkung entfalten.
Auch die Möglichkeit der zeit- und ortsunabhängigen Nutzung von DiGA kann als Vorteil betrachtet werden: Patient*innen können sich unabhängig von Öffnungszeiten und Standorten medizinisch betreuen lassen und sparen dadurch Zeit.
Nachteile DiGA allgemein
Zum einen besteht die Gefahr, dass Patient*innen bei der Nutzung von digitalen Anwendungen die ärztliche Beratung und Betreuung vernachlässigen oder sich sogar selbst medikamentös behandeln. Auch können die Anwendungen falsch bedient oder interpretiert werden, was zu Fehlern in der Behandlung führen kann. Die Begleitung durch qualifiziertes medizinisches Personal wie Ärzte und Therapeut*innen ist für eine qualitativ hochwertige Behandlung und zur Sicherstellung der korrekten Anwendung der meisten DiGA unumgänglich.
Außerdem sind Datenschutz und Datensicherheit kritische Punkte: DiGA sammeln und speichern oft persönliche Gesundheitsdaten, die sensibel und schützenswert sind. Es besteht die Gefahr von Datenschutzverletzungen und Datenmissbrauch, wenn die Anwendungen nicht ausreichend abgesichert sind oder die Nutzer*innen nachlässig mit der eigenen IT-Sicherheit umgehen.
Ein gesamtgesellschaftlicher Aspekt ist das Risiko der digitalen Spaltung: Nicht alle Menschen haben Zugang zu Technologie oder wissen, wie man DiGA nutzt. Wenn DiGA zum medizinischen Standard werden, kann das dazu führen, dass Menschen ohne Internetzugang oder digitale Kenntnisse in der Gesundheitsversorgung benachteiligt werden. Das andere Extrem wäre, wenn Menschen sich ausschließlich auf DiGA verlassen, um ihre Gesundheit zu managen, anstatt einen Arzt aufzusuchen. Die Folge kann sein, dass ernsthafte Erkrankungen übersehen oder unzureichend behandelt werden. Wenn Patient*innen durch den Einsatz von DiGA weniger Kontakt zu Ärzt*innen oder Therapeut*innen haben, kann sich das negativ auf den Therapieerfolg auswirken.

DiGA zur Verbesserung der Rückengesundheit
Die VPT-Fachgruppe Orthopädie, die sich unter anderem mit dem Themenschwerpunkt Rückengesundheit beschäftigt, hat sich mit zwei DiGA zu genau diesem Thema etwas genauer befasst: Die Apps „Kaia Rückenschmerzen“ und „ViVira“. Beide sind fest ins BfArM-DiGA-Verzeichnis aufgenommen, können also ärztlich verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Zu beiden Apps haben die Anbieter die erforderlichen Studien beigebracht und damit die Wirksamkeit der Anwendungen aus Sicht des BfArM belegt: „Die Patient*innen in den Studien zeigten eine statistisch signifikante und klinisch relevante Reduktion der Schmerzintensität“. Die Ergebnisse der beiden Studien sind im DiGa-Verzeichnis nachzulesen: Kaia Rückenschmerzen/Projekt Rise-uP und ViVira.
VPT lässt Studienergebnisse prüfen
Der VPT hat beide Studien wissenschaftlich überprüfen lassen und zieht in beiden Fällen den Schluss in Zweifel, dass die Apps dem Gesundheitswesen Geld sparen und für Patient*innen zu einer verbesserten Schmerzreduktion führen. Kritisiert werden vor allem die Evaluationsmethoden:
Ergebnisse des Gutachtens zur Studie zur DiGA „Kaia Rückenschmerzen“/Projekt Rise-uP:
- In der Studiengruppe der App-Tester gab es eine hohe Drop-out-Rate: Das bedeutet, viele Studienteilnehmer*innen beendeten die App-Nutzung noch während des Studienzeitraumes. Die betrachtete Patient*innenzahl schrumpfte so von 930 Teilnehmenden zum Start auf 594 auswertbare Datensätze nach 12 Monaten.
- 40 Prozent der App-Tester bekamen zusätzlich zur Kaia-App physiotherapeutische Behandlungen verordnet. Für diese Teilnehmenden ist von einer Vermischung der Therapieeffekte auszugehen, so dass ihre Ergebnisse zur Schmerzreduktion durch die Nutzung der App aus wissenschaftlicher Sicht nicht berücksichtigt werden sollten.
- Die verbleibende Studiengruppengröße von 356 Teilnehmenden schmälert die statistische Aussagekraft über die Langzeiteffekte von Rieus erheblich.
- Die exakten Behandlungsinhalte waren im Ergebnis- oder Evaluationsbericht nicht ausreichend dokumentiert und daher schlecht vergleichbar.
- Auch die Schmerzmedikation der Teilnehmenden wurde unzureichend dokumentiert, was zu verzerrten Ergebnissen hinsichtlich der Schmerzreduktion führen kann.
- Die Belege, dass eine Teilnahme an Rise-uP/Kaia zu geringeren Behandlungskosten führt, sind unzureichend.
- Die in den Zielen der Studie angestrebte finanzielle und organisatorische Entlastung des Gesundheitssystems, etwa durch Reduktion der Mehrfachkonsultationen von Haus- und Fachärzt*innen, Reduktion der Medikamenteneinnahmen, Reduktion der Nutzung physiotherapeutischer Interventionen, Reduktion bildgebender Verfahren und Reduktion der Arbeitsunfähigkeitstage konnten nicht validiert werden.
- Der Aspekt der Übergewichtigkeit und deren Auswirkungen auf die Rückengesundheit wurde in der Studie nicht berücksichtigt, obwohl das im Mittel auf die Studienteilnehmer*innen zutraf.
Ergebnisse des Gutachtens zur Studie zur DiGA „ViViRa“
- Die Ausgangssituation der Studienteilnehmer*innen hinsichtlich Schmerzintensität und -dauer wurde unzureichend erfasst. Mögliche Vorteile einzelner Teilnehmer*innen in der Scherzintensitätsreduktion bleiben daher unklar.
- Auch hier gab es im Verlauf der Studie eine hohe Drop-Out-Rate. Bei der relativ geringen verbleibenden Zahl an App-Testern (68 Personen) war bei etwas mehr als einem Drittel (34 %) die Therapie unzureichend. Dieser Wert fällt in der Kontrollgruppe (71 Personen), die Krankengymnastik erhalten hat, fast genauso hoch (35%) aus.
- Die Settings in der App-Tester-Gruppe und der Kontrollgruppe mit Krankengymnastik waren unterschiedlich, so dass ein Vergleich der beiden Therapien obsolet ist: Die App-Tester kommen auf 8,7 Stunden Therapie pro Person während des zwölfwöchigen Studienzeitraums, in der Kontrollgruppe hat jeder Teilnehmende 2,3 Stunden Krankengymnastik in zwölf Wochen erhalten.
- Es wurde nicht erhoben, inwieweit und bis wann die Studienteilnehmer*innen vorher bereits therapiert wurden.
- Im ersten Zwischenergebnis zur Überprüfung des Endpunktes Schmerz nach zwei Wochen liegt die ViViRa-App deutlich vorn. Es gibt aber keine Aussage dazu, ob die Kontrollgruppe in diesem Zeitraum überhaupt Physiotherapie bekommen hat, da der Rezeptbeginn bis zu drei Wochen verzögert erfolgen kann. Die gleiche Verschiebung gilt auch für die Zwischenergebnisse nach sechs und zwölf Wochen.
- Weitere schmerzbeeinflussende Faktoren wie etwa die Zahl der täglichen Schritte oder auch bio-psycho-soziale Aspekte wurden nicht ausgewertet.
- Schmerzfördernde, entzündungsbedingte und bewegungshemmende Aspekte wie beispielsweise Adipositas wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
- Korrekte Aussagen zur Medikationsreduktion sind nicht möglich, da nicht klar dokumentiert ist, ob multimodale Therapie bei den Studienteilnehmer*innen zum Einsatz kam.
- Fazit: Gerade vor dem Hintergrund des Therapeu*innenmangels ist es nötig, den Patient*innen Möglichkeiten zur Eigenaktivierung an die Hand zu geben. Die Verordnung einer App, deren Nutzen lediglich durch diskussionswürdige Studien belegt ist, erscheint den Studienerstellen fragwürdig.
VPT-Experts: Einschätzung von DiGA für Rückengesundheit
Manuela Pintarelli-Rauschenbach
Physiotherapeutin, Vorsitzende der VPT-Landesgruppe Mitte und Leiterin der VPT-Fachgruppe Orthopädie
„In der Physiotherapie sind wir zunehmend vom Fachkräftemangel betroffen – zum Nachteil der Patient*innen, die mitunter lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Daher mag es verlockend sein, auf digitale Angebote auszuweichen. Mir ist es wichtig zu betonen, dass die vorhandenen DiGA für Rückengesundheit eine physiotherapeutische Behandlung bestenfalls ergänzen, aber keinesfalls ersetzen können. Eine noch so gute Gesundheitsapp kann insbesondere den unmittelbaren Kontakt zwischen Physiotherapeut*in und Patient*in nicht ersetzen.
Physiotherapie ist eine praktische und handlungsorientierte Therapieform, die eine direkte Interaktion zwischen Therapeut*in und Patient*in erfordert. Der/die Physiotherapeut*in muss den Zustand inklusive des Krankheitsverständnisses des/der Patient*in beurteilen, Symptome und Einschränkungen untersuchen und dann eine individuelle, also spezifische und bedürfnisgerechte Behandlungsstrategie entwickeln. Bedeutend für eine nötige Änderung hin zu gesundheitsbewusstem Verhalten ist die fachmännische und individuelle Beratung des Patienten und die Edukation.
Während der Behandlung muss der/die Physiotherapeut*in eng mit dem Patienten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Übungen und Techniken korrekt ausgeführt werden und dass der/die Patient*in die richtigen Bewegungsabläufe lernt. Der/die Therapeut*in muss auch in der Lage sein, die Reaktion des/der Patient*in auf die Behandlung zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Die qualifizierte Befundung und der persönliche Kontakt zwischen Patient*in und Physiotherapeut*in ist daher unerlässlich, um eine effektive Behandlung und eine Übertragung des Gelernten in den Alltag zu gewährleisten. Obwohl auch Teletherapie oder Fernbehandlung eine Option sein können, sollten sie nie ausschließlich genutzt werden.“