Für alle Heilmittelerbringer*innen besteht gemäß Rahmenvertrag eine gesetzlich verankerte Fortbildungsverpflichtung. Durch regelmäßige Fortbildungen sollen Therapeut*innen ihre vorhandenen Qualifikationen weiterentwickeln. Um die Teilnahme zu dokumentieren, wird ein Punktesystem genutzt.
Mit sogenannten Zertifikatsweiterbildungen können Physiotherapeut*innen zudem Zertifikate für zusätzliche Maßnahmen der Physiotherapie erwerben, die zur Abrechnung dieser Maßnahmen mit den Kostenträgern berechtigen. Darunter fallen Manuelle Lymphdrainage (MLD), Manuelle Therapie (MT), Krankengymnastik am Gerät (KGG), Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF) und selbstverständlich auch die Ergänzungsausbildung zur/m Physiotherapeut*in. Entsprechende Angebote finden sich auch in unserem Kursangebot.
Hier die detaillierten Anforderungen aus dem Rahmenvertrag vom 1. August 2021 (vgl. § 14 Abs. 9 und Anlage 4).
Leistungserbringer*innen in Anstellung müssen im Betrachtungszeitraum von zwei Jahren (Achtung: Dieser endete am 31.07.2023!) mindestens eine externe fachspezifische Fortbildung nachweisen können. Hier ist keine Anzahl an Fortbildungspunkten festgelegt. Der entsprechende Beleg kann im Portal der ARGE Heilmittelzulassung hochgeladen werden. Auf Anforderung können die Krankenkassen diesen Beleg auch einfordern. Im Rahmenvertrag sind keine konkreten Sanktionen bei Nichterfüllung der Regeln zur Fortbildung festgehalten, wohl aber eine Nachholpflicht.
Übrigens: Bei Neueinsteiger*innen in den Beruf ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen anteilig erfüllt sein müssen. Bei einem reinen Praxiswechsel sollten Inhaber*innen jedoch darauf achten, dass die Fortbildungen erbracht wurden, denn hier gilt möglicherweise der gesamte Betrachtungszeitraum. Zudem zählen nur anerkannte Fortbildungen nach dem Rahmenvertrag. Sollten Sie Fragen haben oder weitere detaillierte Informationen benötigen, wenden Sie sich gern an Ihre VPT-Landesgruppe.