Fachgruppe Reform Berufsgesetze
Die Novellierung des Berufsgesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Physiotherapie ist ein Prozess, der bereits seit 2019 andauert und in den sich der VPT sowie die anderen maßgeblichen Physiotherapieverbände an verschiedenen Stellen mit ihrer Expertise eingebracht haben. Auch, wenn Ende 2022 deutliche Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium hin zu einer Vollakademisierung zu vernehmen waren, stellte das Ministerium inzwischen klar, dass dies nicht Realität wird. Grund ist die Ablehnung der Vollakademisierung durch alle Bundesländer. Befürchtet werden hier zu hohe Kosten für den Aufbau von neuen Studiengängen in den Ländern, aber auch, dass die physiotherapeutische Versorgung gefährdet sein könnte, wenn sich nicht genug Berufseinsteiger*innen für eine hochschulische Ausbildung entscheiden.
Die Kurzfassung: In dem 8-seitigen Positionspapier zur Strukturreform des Ausbildungssystems in der Physiotherapie, das der VPT gemeinsam mit dem IFK im September 2023 erarbeitet und an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben haben, benennen wir noch einmal die drängendsten Probleme, präsentieren einen dezidiert ausgearbeiteten Forderungskatalog und beschreiben ein reformiertes Ausbildungssystem, das die dringend notwendige Akademisierung der Ausbildung umsetzt, ohne dabei den Fachkräftemangel der Branche aus dem Blick zu verlieren.
Um die Berufe der Physiotherapie auch in Zukunft attraktiv zu halten und eine flächendeckende Gesundheitsversorgung garantieren zu können, gilt es, die Ausbildungsinhalte sowie die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Therapie und schließlich die Perspektiven der Berufsangehörigen insgesamt zu verbessern. Diese Herausforderungen sind mittel- bis langfristig nur mit einer möglichst hohen Akademisierungsquote zu bewältigen.
Das Papier unterbreitet deshalb einen Vorschlag, wie dieses Ziel praktisch realisiert werden kann, ohne dabei eine Teilung der Berufe zu riskieren. Diese ist nach Auffassung der Verbände unbedingt zu vermeiden. Indem keine Trennung anhand der Tätigkeiten und der abzugebenden Leistungen vorgenommen wird, kann die flächendeckende Patient*innen-Versorgung erhalten bleiben und die berufliche Position der aktuellen Therapeut*innen wird abgesichert. Gleichzeitig öffnet die einfache Anerkennung von Qualifikationen den Weg in die Akademisierung für berufsfachschulisch ausgebildete Therapeut*innen. Damit werden – zusätzlich auch über den Master – neue Perspektiven für alle Berufsangehörigen geschaffen.
Folgende Berufe sind im Konzept vorgesehen:
- Der Beruf Masseur*in und med. Bademeister*in bleibt als med. Massagetherapeut*in erhalten.
- Die berufsfachschulische und die hochschulische Ausbildung zum/zur Physiotherapeut*in existieren übergangsweise parallel. Dabei ist keine Trennung in zwei unterschiedliche Berufe, bspw. durch die Festlegung von unterschiedlichen Tätigkeiten oder abzugebenden Leistungen, vorgesehen.
- An einen hochschulischen Bachelor schließt sich ein neu angelegtes Masterstudium mit erweiterten Kompetenzen an – bspw. in Form eines klinischen Masters, vergleichbar dem Masterstudium "Manuelle Therapie" in Norwegen. Wer diesen Abschluss vorweist, kann in einem erweiterten Direktzugang arbeiten und erhält dabei wesentlich mehr Aufgabenbereiche als beim bisherigen „kleinen Direktzugang“ in Deutschland. Hierzu zählen bspw. die Substitution ärztlicher Diagnostik im muskuloskelettalen Bereich (Ultraschalluntersuchungen, Anforderung von Röntgenbildern etc.), die Überweisung von Patienten an Fachärzte und die Verordnung von Heilmitteln.
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