Mitgliedernews

Bund erhöht beihilfefähige Höchstsätze für Physiotherapie ab Februar 2026

Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie werden vor dem Hintergrund der GKV-Vergütungserhöhung zum 01.02.2026 angepasst.

VPT Mitglieder können das Leistungsverzeichnis mit den neuen beihilfefähigen Höchstbeträgen für Beamte des Bundes (Dienstherr) nach Anmeldung im Mitgliederbereich dort abrufen.

Für die einzelnen Bundesländer gelten teilweise abweichende Regelungen in den Landesbeihilfeverordnungen. In den nachstehenden Bundesländern wird die Bundesregelung bzw. werden die Bundeshöchstbeträge automatisch umgesetzt: Bremen (01.01.2026), Saarland und Sachsen-Anhalt (01.02.2026). Sobald die Höchstsätze in den anderen Bundesländern angepasst werden, informieren die VPT-Landesgruppen per Newsletter.

Für die Physiotherapie-Praxen sind die festgelegten Höchstsätze der Beihilfe nicht bindend und die tatsächlichen Behandlungskosten können abweichen. Preise und Leistungen sollten deshalb unbedingt vor Therapiebeginn per Honorarvertrag vereinbart werden.

Mitglieder finden im Bereich Beihilfe der VPT Website weitere nützliche Infos zur Abrechnung mit Privatpatient*innen und hier eine Vorlage Honorarvertrag zum Download.

Für Rückfragen steht Ihnen Ihre VPT-Landesgruppe zur Verfügung.