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Verlängerung der epidemischen Lage bis zum 25. November 2021

Am 25. August 2021 hat der Deutsche Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite für drei weitere Monate bis zum 25. November 2021 verlängert. Was bedeutet das für die Physiotherapie?

Durch die Verlängerung können Krankenhausärzt*innen im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements weiterhin Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.

Vorerst befristet bis zum 30. September 2021 gilt:

  • Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen können Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Die Verordnung kann postalisch an die Versicherte/den Versicherten übermittelt werden.
  • Bestimmte Arten der Physiotherapie können auch als Videobehandlung stattfinden. Darunter zählen:
    - Physiotherapie für die Übungsbehandlung gemäß § 19 Absatz 3 Nummer 1a HM-RL
    - Allgemeine Krankengymnastik (KG und KG-Atemtherapie) gemäß § 19 Absatz 3 Nummer 3a HM-RL
    - Krankengymnastik-Mukoviszidose gemäß § 19 Absatz 3 Nummer 3c HM-RL
  • Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Heilmittel“ auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Weiterhin gilt auch, dass die Hygienepauschale gemäß der Hygienepauschale-Verordnung bis zum 31. Dezember 2021 abgerechnet werden kann.