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Videotherapie in der Physiotherapie: Kostenpauschalen

Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!

Gelscheine, Münzen und ein Taschenrechner

Ab dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der GKV-Spitzenverband hat nach kurzer Verzögerung zum 06.01.2025 das Antragportal (Link) freigeschaltet. Jetzt können die nachstehenden Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software zur Videotherapie beantragt werden.

Komponenten Videotherapie

Kostenpauschale

Voraussetzungen für die quartalsweise Auszahlung

Hardware

  • Beschaffung
  • Wartung
  • Reparatur

950 € pro Jahr

(Anträge in den Jahren 2025, 2026, 2027 möglich)

  • Abrechnung von telemedizinischen Leistungen im Antragsjahr
  • das Vorhandensein einer zugelassenen Software
  • die Abgabe einer Eigenerklärung im Antragsverfahren
  • Nachweise über die Anschaffung der Hardware und Software aus demselben Jahr. Eine rückwirkende Antragsstellung für vorherige Jahre ist nicht möglich.

 

Software

  • Anschaffung
  • Betrieb

300 € pro Jahr

(Anträge in den Jahren 2025, 2026, 2027 und 2028 möglich)

Weitere Informationen zu den Kostenregelungen und den Vertrag können Sie unter nachstehen Link abrufen.