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Was ist die Grundlohnsummenbindung — und warum bedroht sie die Physiotherapie?

Der aktuelle Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz plant, die Vergütungen in der Physiotherapie per Gesetz zu deckeln - durch die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung kombiniert mit einem zusätzlichen Abschlag.

Was technisch klingt, hat eine konkrete Wirkung: Physiotherapiepraxen sollen künftig weniger erhalten, als sie für Löhne, Miete und Betrieb tatsächlich ausgeben müssen. Dieser Text erklärt, wie dieses Instrument funktioniert, welche systematischen Schäden es anrichtet — und warum ein Blick in die nahe Vergangenheit zeigt, dass das Instrument nicht funktioniert hat.

 

1. Was ist die Grundlohnsummenbindung?

Die Grundlohnsumme ist die Gesamtsumme aller beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlich Versicherten — also die Summe aller Löhne und Gehälter, auf die Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht jedes Jahr bis zum 15. September, wie stark diese Summe gewachsen ist: die Grundlohnsummen-Veränderungsrate, kurz GLS-Rate

Die Grundlohnsummenbindung bedeutet: Die Vergütungen im Gesundheitswesen dürfen höchstens in dem Maße steigen, wie die beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen gewachsen sind. Die Logik klingt zunächst plausibel — wenn die Kassen mehr einnehmen, können sie mehr ausgeben. Wenn nicht, soll auch nicht mehr gezahlt werden.

Das Problem ist jedoch strukturell: Die GLS-Rate misst die Lohnentwicklung der Beitragszahler — nicht die Kostenentwicklung der Leistungserbringer. Das sind zwei grundlegend verschiedene Größen. Wenn Gehälter der Physiotherapeut*innen und Mieten steigen, die Energie teurer wird, dann wachsen die Kosten der Praxis. Die GLS-Rate bildet das nicht ab — sie folgt allein den Löhnen der Versicherten. Immer wenn diese langsamer steigen als die Praxiskosten, entsteht eine strukturelle Unterfinanzierung.

Im aktuellen Gesetzentwurf wird die GLS-Bindung mit einem zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt kombiniert: In den Jahren 2027, 2028 und 2029 darf die Vergütung höchstens so stark steigen wie die GLS-Rate minus einen Prozentpunkt. Bei einer GLS-Rate von 3,3 % bedeutet das: Die Vergütung darf höchstens um 2,3 % steigen — während die Praxiskosten real um 4 bis 5 % wachsen könnten.

2. Das hat es schon einmal gegeben — und es hat die Physiotherapie in die Unterfinanzierung geführt

Die Grundlohnsummenbindung ist kein neues Instrument. Sie galt lange für Physiotherapiepraxen. Mit dokumentierten Folgen: Regelmäßig lag die Inflation über der Grundlohnsummenrate und die Vergütung in der Physiotherapie wurde quasi automatisch gekürzt. Die Politik stellte selbst fest: die GLS hatte „den Fachkräftemangel verursacht und flächendeckende Versorgung gefährdet" und hob die Bindung 2017 auf. Stattdessen wurden „angemessene Preise“ im Gesetz verankert, die Vergütung müssen einen wirtschaftlich zu führenden Praxisbetrieb gewährleisten — Maßstab sind die realen Personal-, Raum- und Sachkosten. Es war eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, eine Fehlkonstruktion zu beenden.

3. Was das konkret bedeutet:

Wirkung 1: Kurzfristige Vergütungsminderung durch Abschlag (2027–2029)

In den Jahren 2027, 2028 und 2029 liegt die mögliche Vergütungssteigerung durch den gesetzlichen Abschlag um wahrscheinlich 2 bis 3 Prozentpunkte unter der tatsächlichen Kostenentwicklung der Praxen. Ab dem Jahr 2029 beträgt die jährliche Deckungslücke allein für die Physiotherapie knapp 700 Mio. Euro — und wächst durch die fortlaufende Grundlohnsummenbindung weiter an. Das ist keine abstrakte Rechengröße — es ist Geld, das Praxisinhaber nicht ausgeben können: keine Gehaltsrunde, keine Investition, kein Geld für steigende Energiekosten.

Bei einem Medianeinkommen von 3.228 Euro brutto für Vollzeit-Physiotherapeut*innen - dem niedrigsten bei vergleichbaren Gesundheitsberufen - gibt es keine Spielräume mehr für Gehaltsanpassungen. Die Folge ist vorhersehbar: Die Fachkräftelücke wird sich verstärken, da Therapeut*innen in andere Bereiche abwandern und sich der Nachwuchs nicht für den Beruf entscheidet.

Wirkung 2: Langfristige Abkopplung der Vergütung

Der Schaden entsteht jedoch nicht nur in den drei Abschlagsjahren — er entsteht auch danach. Wenn das Vergütungsniveau einmal abgesenkt wurde, wachsen alle zukünftigen Steigerungen von einem niedrigeren Sockel aus. Der Abstand zwischen kostendeckender Vergütung und tatsächlichen Preisen vergrößert sich durch den Zinseszinseffekt automatisch Jahr für Jahr.

Das eigentliche strukturelle Problem reicht aber tiefer: Mit der GLS-Bindung wird die Vergütung der Physiotherapie dauerhaft an eine arbeitsmarktpolitische Größe gekoppelt statt an den Versorgungsbedarf. Ob ein Patient Physiotherapie benötigt, hängt von seiner Erkrankung ab — nicht davon, wie stark die Löhne in Deutschland in diesem Jahr gestiegen sind. Eine Vergütungslogik, die beides gleichsetzt, ist keine Gesundheitspolitik. Sie ist Haushaltspolitik auf Kosten der Versorgung.

Das geltende Kostenkopplungsverfahren, das Steigerungen am tatsächlichen Kostenbedarf orientiert, wird damit ausgehebelt.

Wirkung 3: Ein Instrument, das demographisch in die falsche Richtung zeigt

Die Grundlohnsummenbindung hat noch einen dritten Effekt, der in der politischen Debatte fast vollständig fehlt: Sie ignoriert, dass sich das Verhältnis von Beitragszahlenden (in Vollzeitäquivalenten) zu Versicherten in Deutschland seit Jahren verschiebt.

Die Teilzeitquote unter sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wächst, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Versicherter. Physiotherapie ist für ältere Patient*innen mit muskuloskelettalen, neurologischen und onkologischen Erkrankungen keine Wahlleistung, sondern medizinische Notwendigkeit. Während der Bedarf an Physiotherapie durch den demografischen Wandel steigt, verschiebt sich parallel das Verhältnis Einzahlender zu Versicherten im GKV-System. Die GLS-Bindung koppelt die Vergütung also genau dann nach unten, wenn der Versorgungsbedarf nach oben geht.

Pauschalkürzungen treffen den schwächsten Bereich mit den niedrigsten Löhnen und dem höchsten Fachkräftemangel

Die Steigerungen ab 2019 sind der politisch intendierten Korrektur nach HHVG und TSVG geschuldet. Sie holten nach, was die jahrzehntelange Unterfinanzierung angerichtet hatte und reichten dennoch nicht, um die anderen Berufe zu erreichen. Mit der geplanten pauschalen Kürzung erreicht man jedoch das Gegenteil: der Fachkräftemangel erhöht die Kosten im Gesundheitssystem, da die Physiotherapie als kostengünstige Alternative zur stationären Versorgung nicht genutzt werden kann.

Der finanzielle Konsolidierungsbedarf der GKV ist offensichtlich und Einsparungen im Heilmittelbereich sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber die geplante Grundlohnsummenbindung mit Abschlag ist das falsche Instrument — weil sie in der Vergangenheit systematische Unterfinanzierung produziert hat, diesen Fehler nun wiederholen würde und die Vergütung strukturell vom Versorgungsbedarf entkoppelt.