Bis zu diesem Datum ist es nicht mehr lange hin. Ziel des Gesetzes ist es, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen auch. Dies betrifft viele Bereiche des täglichen Lebens, unter anderem auch den Zugang zu Dienstleistungen wie Physiotherapie.
Für Physiotherapiepraxen bedeutet dies zum Beispiel, dass sie ihre Räumlichkeiten und ihr Angebot barrierefrei gestalten müssen. Was genau, das heißt, ist abhängig von der Größe der Praxis und der Art der angebotenen Leistungen. Kleine Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben weniger umfangreiche Pflichten bzw. mehr Zeit für die Umstellung als große Praxen.
Welche Praxen sind vom BFSG betroffen?
Nicht jede Physiotherapiepraxis ist vom BFSG betroffen. Es kommt darauf an, wie groß die Praxis ist und welche Art von Dienstleistungen sie anbietet.
Große Praxen: Wenn eine Praxis mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro macht, muss sie sich auf jeden Fall mit dem BFSG beschäftigen.
Kleine Praxen: Kleine Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben mehr Zeit und müssen weniger Pflichten umsetzen. Die genauen Fristen hängen davon ab, ob die Praxis Waren oder Dienstleistungen anbietet, die unter das BFSG fallen.
Was müssen Physiotherapiepraxen tun?
Die Anforderungen des BFSG sind vielseitig. Sie betreffen unter anderem:
- Praxisräume: Der Eingangsbereich muss barrierefrei sein, es müssen je nach Gegebenheiten Aufzüge vorhanden sein und Behandlungsräume sollten so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen gut zugänglich sind.
- Kommunikation: Alle wichtigen Informationen müssen auch in barrierefreier Form zur Verfügung stehen, zum Beispiel in Leichter Sprache oder in Gebärdensprache.
- Digitale Angebote: Wenn eine Praxis eine Website oder eine App anbietet, müssen diese barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet unter anderem, dass sie gut mit Screenreadern nutzbar sein müssen und dass Farben und Kontraste so gewählt sind, dass sie auch für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar sind.
Kurze Tipps für die Umsetzung
Die Anforderungen des BFSG können auf den ersten Blick sehr umfangreich erscheinen. Hier ein paar Tipps, die Ihnen den Einstieg erleichtern können:
- Machen Sie sich schlau: Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen des BFSG in Bezug auf Ihren Betrieb. Jede Praxis ist individuell und deswegen muss jede Praxis im konkreten Fall prüfen, welche Vorkehrungen in welcher Intensität vorzunehmen sind. Kleine Praxen werden niederschwellige Maßnahmen umsetzen müssen und mehr nicht. Es gibt viele Informationsangebote von Behörden und Beratungsstellen.
- Nehmen Sie sich Zeit: Die Umstellung braucht Zeit. Fangen Sie frühzeitig – am besten sofort – an und planen Sie die einzelnen Schritte. Beziehen Sie dabei auch Dienstleister wie beispielsweise die Firma ein, welche Ihre Internetseite betreut.
- Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter: Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über das Thema Barrierefreiheit. Viele gute Ideen kommen von denen, die täglich mit Patienten zu tun haben.
- Suchen Sie sich Unterstützung: Es gibt viele Beratungsstellen, die Betriebe bei der Umsetzung des BFSG unterstützen. Informationen gibt es auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der „Aktion Mensch“.
Fazit
Das BFSG bringt einige Neuerungen mit sich, stellt Physiotherapiepraxen aber auch vor neue Chancen. Eine barrierefreie Praxis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Gewinn für alle Patienten.
