Nach Änderungsantrag Nr. 6 soll die Verpflichtung der Heilmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) nach § 360 Abs. 8 SGB V vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden.
Der VPT lehnt diese Fristverschiebung entschieden ab. „Eine weitere Verzögerung der Anbindung der Heilmittelerbringer an die TI würde die ohnehin schleppende Digitalisierung im Gesundheitswesen erneut um Jahre zurückwerfen“, erklärt Manuela Pintarelli-Rauschenbach, Bundesvorsitzende des VPT. „Wir brauchen endlich Planungssicherheit und verbindliche Strukturen – was wir nicht brauchen, sind weitere Aufschübe.“
Die digitale Anbindung der Physiotherapiepraxen ist eine zentrale Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und damit ein entscheidender Schritt zu einer effizienteren Versorgung. Eine Verschiebung der TI-Pflicht sendet deshalb ein völlig falsches Signal nicht nur an die Praxen, sondern ebenso an Softwareanbieter und die Politik.
„Wer es mit der Digitalisierung ernst meint, darf sie nicht ständig vertagen. Viele Praxen haben investiert, geschult und vorbereitet. Sie dafür nun erneut warten zu lassen, ist nicht nur unfair, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv“, so Pintarelli-Rauschenbach weiter.
Der VPT fordert die Bundesregierung auf, am bisherigen Zeitplan festzuhalten, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gemeinsam mit der gematik zügig abzuschließen und den Heilmittelbereich endlich gleichberechtigt in die digitale Versorgungslandschaft zu integrieren.
„Digitalisierung gelingt nicht durch Aufschub, sondern durch klare Ziele und konsequente Umsetzung. Der Anschluss an die TI ist keine Belastung, sondern eine Chance – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Sollte das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden, bleibt nur zu hoffen, dass das auch für die längst fällige Reform der Berufsgesetze gilt“, betont Pintarelli-Rauschenbach.
