Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen DGUV und den Verbänden wurden auch neue Verordnungsformulare für die Physio- und Ergotherapie abgestimmt und beschlossen. Das betrifft die Verordnungen für Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP, F 2410) sowie die Verordnungen für die Erbringung physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Leistungen (F 2400 und F 2402). Nun hat die DGUV die Übergangsfrist zu Nutzung der bisherigen Verordnungen noch einmal bis zum 31.12.2023 verlängert.
Ab dem 01.01.2024 dürfen Durchgangsärzt*innen physiotherapeutische Leistungen dann nur noch auf den neuen aktuellen Vordrucken verordnen. Gleichwohl besteht bei der Verwendung alter Verordnungsvordrucke für die leistungserbringenden Praxen bzw. Einrichtungen Vertrauensschutz.
