Wir informierten bereits darüber, dass das Post-COVID-19-Syndrom ab dem 1. Juli 2021 bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt wird (http://bit.ly/postcovid19syndrom_verordnungsbedarf). Zusätzlich wurde die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf um sieben weitere Diagnosen ergänzt:
Zu den neu aufgenommenen Diagnosen zählen:
- Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
- Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
- blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
- Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
- Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
- angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
- schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Die Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf können Sie hier einsehen: Diagnoseliste (Stand: 01. Juli 2021)
