Maskenpflicht
Laut §28b des Infektionsschutzgesetzes besteht vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen in Physiotherapiepraxen. Diese Regelung gilt nicht für Praxisinhaber*innen und Praxismitarbeiter*innen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 01. Oktober 2022 gelten neue Regelungen bei der einrichtungsbezogenen Impflicht.
Aktuell gilt: Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen müssen zweimal geimpft oder einmal geimpft und einmal genesen sein.
Ab 01. Oktober 2022 gilt: Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen müssen dreimal geimpft oder zweimal geimpft und einmal genesen sein.
Über eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus wurde bisher nicht entschieden.
Hygienepauschale
Ebenso gibt es Neuigkeiten bei der Hygienepauschale. Diese sind auf Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zurückzuführen. Die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband können nun eine Hygienepauschale vereinbaren. Diese gilt jedoch nur dann, wenn von der Bundesregierung erneut eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt wird. Außerdem können die Verbände und der GKV-Spitzenverband für diesen Fall weitere Vereinbarungen treffen, um die Leistungsfähigkeit der Heilmittelerbringer zu gewährleisten. Denkbar wären hier beispielsweise Vergütungsanpassungen.
Der Gesetzesbeschluss ist hier nachzulesen.
