Die PBeaKK akzeptiert die offiziellen Preise vom GKV-Spitzenverband und gewährt für die Behandlungen der Mitglieder der Gruppe A einen PBeaKK-Zuschlag von 12,5 Prozent.
Die Vergütungssätze gelten für Behandlungen, die ab dem 01.08.2021 durchgeführt und frühestens zum 01.09.2021 abgerechnet werden.
Ebenso finden Sie in unserem geschützten Mitgliederbereich die Anlage A.
Des Weiteren akzeptiert die PBeaKK die Vergütung des erhöhten Hygieneaufwands von 1,50 Euro pro Verordnung bis zum 31.12.2021.
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Aufrufen der Preislisten eingeloggt sein müssen: zum Mitgliederbereich
