Die Preisanpassung betrifft die Versicherten im einfachen Dienst (Mitgliedergruppe A). Die Preise orientieren sich dabei regelhaft an den Höchstsätzen der Beihilfe; ansonsten wurde auf die GKV-Vergütungen zurückgegriffen. Für die korrekte Abrechnung ist das Behandlungsdatum maßgeblich.
Wahlfreiheit bei der Honorargestaltung
Hinsichtlich der Vergütung besteht für Sie weiterhin Wahlfreiheit: Sie können die Leistungen entweder direkt auf Basis der neuen Listenpreise abrechnen oder die Versicherten der Gruppe PBeaKK A – analog zum Vorgehen bei den Mitgliedergruppen des mittleren und gehobenen Dienstes (Gruppe B) – als Privatpatienten behandeln.
Bei der Entscheidung für Privatpreise ist der Abschluss eines schriftlichen Behandlungsvertrages unerlässlich. In diesem Zuge sollten Sie Ihre Patienten explizit darüber informieren, dass die PBeaKK lediglich die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung erstattet und etwaige Differenzbeträge als Eigenanteil vom Versicherten zu leisten sind.
Service für VPT-Mitglieder
Die detaillierten Preislisten für die konventionelle Therapie sowie die Blanko-Versorgung finden Sie im geschützten Mitgliederbereich auf unserer Website. Bei Rückfragen zur Umsetzung stehen Ihnen die Expert*innen Ihrer VPT-Landesgruppe gerne beratend zur Seite.
