Ein zentraler Kritikpunkt ist die Darstellung der Ausgabensteigerungen zwischen 2015 und 2025 als „überdurchschnittlich“. Diese Sichtweise blendet das extrem niedrige Ausgangsniveau völlig aus: Noch im Jahr 2013 lagen die Bruttogehälter in der Physiotherapie bei lediglich 2.054 € im Monat für eine Vollzeitstelle. Die erfolgten Vergütungssteigerungen waren kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Angleichung, um eine wirtschaftliche Praxisführung überhaupt erst wieder zu ermöglichen und den eklatanten Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Einseitige Belastung gefährdet die Versorgungsrealität
Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen bei der Vergütungsentwicklung stehen in keinem angemessenen Verhältnis. Obwohl der Heilmittelbereich lediglich 4,26 % der GKV-Gesamtausgaben ausmacht, soll dieser Bereich bis 2030 rund 6 % des gesamten Einsparvolumens tragen. Die VPT-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach findet hierzu deutliche Worte:
„Wir verschließen uns keinem konstruktiven Dialog über eine nachhaltige GKV-Finanzierung, doch darf die dringend notwendige strukturelle Stärkung der Physiotherapie dabei nicht unter die Räder kommen. Die Physiotherapie ist ein unverzichtbarer Leistungsträger der Versorgung. Wir werden für unseren Berufsstand kämpfen und uns entschlossen gegen jeden Versuch wehren, unsere Profession und die wertvolle Arbeit in den Praxen finanziell auszuhöhlen. Dabei bietet die Physiotherapie die Lösung für viele Probleme im Gesundheitssystem: Wir sichern die Mobilität der Menschen, vermeiden Operationen und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben – diese Expertise muss gefördert statt finanziell beschnitten werden.“
Besonders kritisch wird die geplante Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung (Koppelung der Honorare an die Lohnentwicklung der Beitragszahler) sowie das Preismoratorium (gesetzlich verordnetes Einfrieren der Preise) bewertet. Allein dieses Moratorium würde im Jahr 2027 zu einem Vergütungsausfall von ca. 735 Mio. € führen – eine Kürzung von rund 5 %, die dringend benötigte Anpassungen an steigende Kosten unmöglich macht.
Blankoverordnung: Expertise der Therapeut*innen wird entwertet
Die geforderte Abschaffung der Bedarfsdiagnostik und der Verwaltungspauschale im Rahmen der Blankoverordnung wird entschieden zurückgewiesen. Die Unterstellung einer „Doppelvergütung“ entbehrt jeder Grundlage, da beide Pauschalen einen realen Mehraufwand für Diagnostik und Koordination abdecken, der nicht durch die herkömmliche Versorgung nach § 125 SGB V (normale Verordnung nach ärztlicher Vorgabe) abgegolten ist.
Steffen Gabriel, Leitung Politik & Wissenschaft und stv. Bundesgeschäftsführer des VPT, findet hierzu deutliche Worte: „Kürzungen werden sich negativ auf die Einkommen auswirken und damit den Fachkräftemangel verstärken. Wer in einem immer noch unterfinanzierten Bereich überproportional spart, riskiert Versorgungseinbrüche und verursacht Mehrkosten durch Operationen oder stationäre Aufenthalte“. Die Vorschläge ignorieren die Wirkungskette von Vergütungsstagnation über Fachkräftemangel hin zu reduzierten Behandlungskapazitäten.
Letztlich provoziert dieser Sparkurs langfristige Mehrkosten im stationären Bereich bei Operationen oder in der Pflege. Wir werden daher gemeinsam mit dem SHV eine detaillierte Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit verfassen, um diese Fehlentwicklung zu stoppen.
