Mitgliedernews

Maskenpflicht in der Physiotherapie und aktueller Newsletter

Nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen nach § 28b ab dem 01. Oktober 2022 Arztpraxen, Zahnarztpraxen usw. aber auch unsere Praxen von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Zur Information unserer Patientinnen und Patienten haben wir Plakate entwickelt,

die Ihr im internen Bereich herunterladen könnt.  
(Mitgliederbereich - Landesgruppen - VPTSüdWest - Sonstige Downloads)

Der aktuelle Newsletter 22-2022 bietet unseren Mitgliedern weitere Informationen:
Maskenpflicht ab Oktober

Die FFP2-Maskenpflicht aus dem IfSG gilt für Patienten und Besucher -welche Ausnahmen gibt es?

Altenheime – Masken und Testpflicht

Krankenhäuser, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen etc. dürfen nur von Personen betreten werden, die eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen sowie einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 IfSG vorlegen – wer stellt den erforderlichen Testnachweis aus?

Betriebliches Hygienekonzept auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Was sagt die BGW?

Testverordnung und Impfschutz

Wann und unter welchen Bedingungen sind kostenlose Bürgertests möglich sind und welche Nachweise werden benötigt?
Wann liegt ein vollständiger Impfschutz vor?

Anpassung der Corona-Verordnung im Saarland

Was sagt die neue Verordnung im Saarland?

VPT Mitgliederservice

Wir helfen gerne bei Personalmeldungen und Zulassungsfragen!

MLD-Zertifikatskurs

Neue Termine

Fort- und Weiterbildung

Interessante Kurse in den nächsten Monaten

Den aktuellen Newsletter 22-2022 könnt Ihr auch im internen Bereich herunterladen.
(Mitgliederbereich - Landesgruppen - VPTSüdWest - Newsletter-Downloads)