Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V)und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V)nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen. Die Preise steigen danach für alle Blankoverordnungen, die ab dem 01.04.2025 ausgestellt werden. Die Preise konventioneller Verordnungen erhöhen sich stattdessen für alle Behandlungen, die ab dem 01.04.2025 durchgeführt werden.
Die maßgeblichen Physiotherapieverbände bedauern die uneinheitliche Vorgehensweise und haben wenig Verständnis dafür, dass die GKV sich einer pragmatischeren Lösung verweigert hat.
