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Verschiebung der Pflicht zum Anschluss an die TI

Die Regierungsparteien haben sich im Deutschen Bundestag darauf geeinigt, die TI-Pflicht für Heilmittelerbringer vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben.

Am 06. November 2025 haben sich CDU, CSU und SPD in einem Änderungsantrag zum „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ auf die Verschiebung der Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) auf den 1. Oktober 2027 verständigt. Ursprünglich war sie bereits ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen. Stimmen der Vernunft wurden nicht gehört: „Eine weitere Verzögerung der Anbindung der Heilmittelerbringer an die TI wird die ohnehin schleppende Digitalisierung im Gesundheitswesen erneut um Jahre zurückwerfen“, warnt Bundesvorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach. „Wer es mit der Digitalisierung ernst meint, darf sie nicht ständig vertagen."

Nutzen vorhanden - Seit über einem Jahr sensibilisiert der VPT für die TI-Anbindung und informiert seine Mitglieder gezielt

PT-Praxen und Einrichtungen, die bereits auf die TI als Datenautobahn des Gesundheitswesens eingebogen sind, können etwa die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen. Das bringt spürbare Verbesserungen in der Kommunikation bspw. mit Ärzt*innen und Kostenträgern. Rückfragen können digital schneller beantwortet, Verordnungen per Mausklick korrigiert, Befunde einfach übermittelt oder Genehmigungen beschleunigt eingeholt werden. Auch Fehler bei der Abrechnung lassen sich reduzieren – der Gewinn liegt in einem Zuwachs an wertvoller Therapiezeit.

Verschiebung mit fataler politischer Signalwirkung

Die Verschiebung der TI-Pflicht fokussiert zu einseitig auf die fehlende elektronsche Verordnung (eVO). Neben den Investitionskosten in Hardware, Praxisverwaltungssysteme (PVS), Komponenten der Datensicherheit und TI-Komponenten, haben die beantragten Karten (eHBA und SMC-B) eine Gültigkeit von fünf Jahren. Damit entsteht den PT-Praxen, welche sich pünktlich angeschlossen haben ein direkter wirtschaftlicher Schaden. Dies erschwert die ohnehin bereits komplizerte Situation in den PT-Praxen. So fordert eine überbordende Bürokratie im Rahmen der Rezeptprüfung das gesamte theoretische Fachwissen in Sachsen Praxisabläufe und Verordnungsmangement. Dazu kommen die Medienbrüche: Von den Ärzt*innen digital erfasste Daten werden auf Papier-Verordnungen gebracht, um dann in der PT-Praxis idealerweise wieder in einem PVS digitalisiert zu werden. Quittung und Arztbericht erfolgen dann wieder analog. Die Abrechnungsdaten können sowohl digital, als auch auf Papier an die Kostenträger übermittelt werden. „Viele Praxen haben investiert, geschult und vorbereitet. "Sie dafür nun erneut warten zu lassen, ist nicht nur unfair, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv“, so Pintarelli-Rauschenbach

Anstelle eines Schlusswortes

Schon heute erkennen wir teilweise überlange Wartezeiten bei der Versorgung mit den benötigten Karten. Parallel hat sich ein Industriezweig auf die Anbindung der PT-Praxen an die TI vorbereitet, d.h. umfangreiche Investitionen in Mitarbeiter*innen und deren Schulung sowie in die zu installierenden Geräte getätigt, die jetzt nicht oder weiter verzögert nachgefragt werden. In der Verschiebung der TI-Pflicht sieht der Leiter der VPT Fachgruppe Digitalisierung/TI, Toralf J. Beier, insgesamt eine fatale Signalwirkung: „Wir können es nicht (pünktlich). Der versprochene Mehrwert rückt nun für diejenigen Praxen, welche das Gesetz und die Frist ernst genommen haben, in weite Ferne. Auch wenn sich noch nicht angeschlossene Praxen über die gewonnene Zeit freuen dürften, zeigt die Verschiebung, dass es von den verantwortlichen Akteuren versäumt wurde, der Branche mit der Digitalisierung den versprochenen Mehrwert zu verschaffen und dies zu kommunizieren.“