Am 08.06.2016 erhielt der VPT Bayern die Zusage des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für ein geregeltes Zulassungsverfahren zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie. Nach einem umfangreichen…
Am 08.06.2016 erhielt der VPT Bayern die Zusage des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für ein geregeltes Zulassungsverfahren zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie. Nach einem umfangreichen Ausgestaltungs- und Abstimmungsverfahren zwischen dem Staatsministerium, den einzelnen Regierungsbezirken, Landrats- und Gesundheitsämtern sowie den bayerischen Physiotherapieverbänden sieht die erzielte Konsentierung einen 60 UE umfassenden Vorbereitungskurs mit Prüfung vor. Physiotherapeut/innen, welche eine Qualifikationsmaßnahme auf dieser Grundlage mit Erfolg, d. h., mit einer bestandenen Prüfung, abgeschlossen haben, können durch die zuständige Behörde auf Antrag eine Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, ohne Kenntnisüberprüfung erhalten, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis vorliegen.
Damit findet nun der seit 2010 vom VPT Bayern beschrittene Weg seine offizielle Bestätigung. Bereits damals hatte der VPT Bayern begonnen, mehrere Vorbereitungskurse mit integrierter Abschlussklausur durchzuführen, die alle relevanten medizinischen und berufsrechtlichen Bereiche umfassten.
Welche Vorteile bringt eine Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker?
Man ist autonomer und kann ohne ärztliche Verordnung Patienten der genannten Zielgruppe behandeln. Dadurch entfallen zum Beispiel aufwendige Rückfragen beim Arzt, wenn es Unklarheiten bei der Verordnung gibt oder die eigene Befunderhebung der verordneten Indikation und Therapie widerspricht.
Die Leistungen eines Heilpraktikers/sekt. Heilpraktiker sind umsatzsteuerfrei. Somit ergeben sich bei der Abrechnung formale Vereinfachungen.
Auch bei der Preisgestaltung haben sektorale Heilpraktiker mehr Freiheiten als Therapeuten, die ausschließlich auf Verordnung tätig sind.
Der sekt. Heilpraktiker kann Behandlungen delegieren, d. h., Verordnungen über physiotherapeutische Leistungen ausstellen.
Voraussetzung für den Erhalt der sHP-Erlaubnisurkunde in Bayern ist der Hauptwohnsitz in Bayern.
Einen ausführlichen Artikel zum sektoralen Heilpraktiker finden Sie in der Mai-Ausgabe des VPTMAGAZINs oder hier als PDF:
Sektoraler Heilpraktiker (PDF, Seite 12-13, VPTMAGAZIN 05-2016)
Die Kursvoraussetzungen sind
- Berufsnachweis für Physiotherapie
- vollendetes 25. Lebensjahr sowie
- drei Jahre berufspraktische Erfahrungszeit (mind. 30 Wochenstunden)
Der Vorbereitungskurs umfasst alle relevanten medizinischen Bereiche, die Prüfung und ein umfangreiches Lehrgangsskript.
Zu beachten sind bei Antragstellung weitere amtliche Anforderungen wie gesundheitliche Eignung und amtliches Führungszeugnis.
*(Fortbildungspunkte grundsätzlich unter Vorbehalt, da auf Spitzenverbandsebene bislang bundesweit keine verbindliche Einigung über die Anerkennung von Kursen getroffen wurde)