vollendetes 25. Lebensjahr
Inhalt
1. Berufskunde
Insbesondere rechtliche Grenzen und Gefahren sowie Grenzen diagnostischer und therapeutischer Methoden in Abgrenzung zum Arzt und allgemeinen Heilpraktiker.
2. Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre
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Inhalt
1. Berufskunde
Insbesondere rechtliche Grenzen und Gefahren sowie Grenzen diagnostischer und therapeutischer Methoden in Abgrenzung zum Arzt und allgemeinen Heilpraktiker.
2. Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre
Leitsymptome, Pathophysiologie der Notfälle - einschließlich der Tumorerkrankungen. Erstellen einer Erstdiagnose im Bereich Physiotherapie, Erkennung und Differentialdiagnose von (Volks-) Krankheiten, insbesondere Stoffwechselkrankheiten, Herzkreislauferkrankungen usw., Infektionskrankheiten einschl. Meldepflicht und Behandlungsverbote. Diskussion medizinischer Leitsymptome und Beurteilung im Rahmen der Sorgfaltspflicht für den sektoralen HP und ärztlicher Behandlungsvorbehalte bei Erkrankungen.
3. Gesetzeskunde
Übersicht und Diskussion über die relevanten Gesetze, Richtlinien und Verordnungen sowie Gesetzestexte (u. a. Heilmittelwerbegesetz, IfSG, Hygieneverordnung, Heilpraktikergesetz, Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Berufsordnung für Heilpraktiker, BGB, StGB).
Das Seminar besteht insgesamt aus 40 UE und aus einer anschließenden schriftlichen Prüfung von 60 min.
Warum benötigt ein Physiotherapeut den Abschluss „sektoraler Heilpraktiker“?
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2009 entschieden, dass der Physiotherapeut nicht ohne ärztliche Verordnung Heilmittelbehandlungen durchführen darf.
Der Abschluss des „sektoraler Heilpraktikers“ befreit Sie von diesem Verbot und hat noch weitere Vorteile.
Sie dürfen im Bereich der Physiotherapie alle physiotherapeutischen Leistungen ohne ärztliche Verordnungen durchführen und,
müssen für diese Leistungen keine Umsatzsteuer, wenn Sie die Kleinunternehmergrenze überschreiten würden, abführen.
Handfeste Tatbestände für den Schritt in die Richtung
„sektoraler Heilpraktiker“.